
Wegen der geringen Niederschläge der vergangenen Monate und der anhaltenden Trockenheit bittet die Stadt Münster als „Untere Wasserbehörde“ aktuell darum, kein Wasser aus Flüssen und Bächen zu entnehmen. Damit sollen die Gewässer sowie ihre Tier- und Pflanzenwelt geschützt werden. Der Regierungsbezirk Münster geht sogar noch einen Schritt weiter: Als „Obere Wasserbehörde“ hat sie die Wasserentnahme aus der Ems auf den Gebieten der Kreise Steinfurt und Warendorf und der Stadt Münster ganz untersagt.
Die Stadt Münster weist in ihrer Pressemeldung darauf hin, dass es seit dem vergangenen Sommer insgesamt zu wenig geregnet hat. Deshalb führen viele Bäche und Flüsse aktuell deutlich weniger Wasser als üblich, was die Lebensräume von Fischen, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen belastet. Zusätzlich würde die Trockenheit der oberen Bodenschichten die Situation verschärfen. Auch die in den kommenden Tagen erwarteten Regenfälle seien zu gering, um die Lage der Gewässer nachhaltig zu verbessern.
Die Untere Wasserbehörde der Stadt Münster bittet wegen dieser angespannten Lage darum, „auch kleinere Entnahmen für den Eigenbedarf, etwa als Anlieger zur Gartenbewässerung oder zum Schöpfen mit Eimern oder Gießkannen, zu unterlassen“.
Die Stadt weist darauf hin, dass die Wasserbehörden im Münsterland die Entwicklung der Wasserstände genau verfolgen und sich regelmäßig über mögliche weitere Maßnahmen beraten. Dazu könne auch eine Allgemeinverfügung gehören, die – wie im vergangenen Jahr – Wasserentnahmen zum Schutz der Gewässer einschränkt oder verbietet.
Bezirksregierung untersagt Wasserentnahme aus der Ems
Die Option einer solchen Allgemeinverfügung hat der Regierungsbezirk Münster als „Obere Wasserbehörde“ inzwischen gezogen: Seit gestern ist an der Ems auf den Gebieten der Kreise Steinfurt und Warendorf und der Stadt Münster „die Entnahme von Wasser mittels mechanischen oder elektrischen Pump- und/oder Saugvorrichtungen oder fahrbaren Behältnissen“ verboten, wie es Anlieger und Grundstückseigentümer entlang der Ems sonst grundsätzlich können. Erlaubt ist weiterhin nur das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.
Zur Begründung führt die Bezirksregierung an, dass „das für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen lebensnotwendige Wasserdargebot (Wassermenge, Wassertiefe)“ jetzt schon stark beeinträchtigt ist und die Gefahr bestehe, „dass die Gewässerbiozönose nachhaltig geschädigt wird“. Die niedrigen Wasserstände in den Gewässern im Münsterland sind allerdings so offensichtlich, dass einem eigentlich schon der gesunde Menschenverstand davon abhalten müsste, davon noch etwas wegnehmen zu wollen (siehe dazu das aktuelle Foto oben von der Münsterschen Aa bei der Klostermühle Hohenholte).
Sicherheitshalber weist die Bezirksregierung in ihrer Pressemeldung darauf hin, dass die „Untersagung der Wasserentnahme aus der Ems“ überwacht wird und ein Verstoß dagegen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet wird.
Das Verbot, Wasser aus der Ems zu entnehmen, ist zunächst bis zum 31. Oktober befristet. Die Bezirksregierung will aber „fortlaufend prüfen, ob eine Aufhebung oder Änderung dieser Allgemeinverfügung vorab geboten ist“.
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