
Anlässlich des anstehenden Verfahrens gegen den niederländischen Rechtsextremisten Stefan Wijkamp, besser bekannt als „Holland-Hitler“, versammelten sich am Freitag um 12 Uhr rund 30 Menschen zu einer Mahnwache vor dem Amtsgericht Münster. Angekündigt und eröffnet wurde die Mahnwache von Carsten Peters vom Bündnis „Keinen Meter den Nazis!“.
Wijkamp wird vorgeworfen, sich beim Neonazi-Aufmarsch am 19. Juli 2025 in Münster als Adolf Hitler inszeniert und diesen öffentlich verherrlicht zu haben. In einem Video des YouTubers und rechten Aktivisten Sebastian Weber („Weichreite TV“) ist unter anderem folgende Aussage Wijkamps zu hören: „Ich will eigentlich ein reinrassiges germanisches Deutschland und ein einrassiges germanisches Holland.“ Dagegen wehrten sich damals viele Gegendemonstranten mit großer Mehrheit.
Mahnwache setzt Zeichen gegen Rechtsextremismus

Vor dem Amtsgericht machten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer deutlich, warum sie sich erneut versammelt hatten. Insgesamt blieb die Stimmung friedlich. Die Inszenierung Stefan Wijkamps wurde vielfach belächelt. Vertreterinnen der „Omas gegen Rechts“ erklärten: „Wir wollen ein Zeichen setzen, dass jemand wie dieser Herr verurteilt werden muss. Dass so etwas nicht hingenommen wird.“ Außerdem forderten sie, „…dass die Zivilgesellschaft sich wehrt. Sowohl als Einzelperson als auch in organisierter Form.“ Unter den Teilnehmenden war auch Marietta Förster von „Parents for Future“, der die Zukunft der Demokratie für kommende Generationen besonders am Herzen liegt.
Angeklagter erscheint nicht zum Gerichtstermin
Um 14 Uhr versammelten sich einige Teilnehmende der Mahnwache sowie Vertreterinnen und Vertreter der Presse im Sitzungssaal des Amtsgerichts Münster. Doch der Platz, auf dem eigentlich Stefan Wijkamp hätte sitzen sollen, blieb leer. Wie Gerichtssprecher Dr. Jürgen Wrobel erklärte, wurde gegen Wijkamp inzwischen ein Strafbefehl erlassen. Dabei handelt es sich um eine vorläufige Entscheidung, gegen die Wijkamp innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen kann.
Der Strafbefehl sieht eine Freiheitsstrafe von acht Monaten vor, deren Vollstreckung für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Als Bewährungsauflage muss Wijkamp 3.000 Euro zahlen, die in monatlichen Raten von 100 Euro beglichen werden können. Wird die Auflage nicht erfüllt, kann die Bewährung widerrufen werden. Legt Wijkamp Einspruch ein, wird der Fall in einer öffentlichen Hauptverhandlung erneut verhandelt. Mit einem neuen Termin ist nach Einschätzung des Gerichts frühestens in etwa einem halben Jahr zu rechnen.
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