
Der freie Journalist Isaak Rose schreibt als Gastautor für ALLES MÜNSTER gerne von Gerichtsverfahren, bei denen es auf die eine oder andere Art ins Politische geht. Am Montag stand er allerdings selbst vor Gericht. Polizisten aus Münster hatten Anzeige erstattet, weil er ihr Vorgehen bei einer Demonstration gefilmt und fotografiert und dies auf Instagram veröffentlicht hat.
Der Richter am Amtsgericht Münster teilte die Auffassung der Polizei offensichtlich nicht. Er stellte fest, dass es sich „bei der Dokumentation von Polizeigewalt selbstverständlich um Zeitgeschehen handelt“ und der Journalist sich somit durch die Veröffentlichung des Materials nicht strafbar gemacht habe, heißt es in einer Pressemeldung des Protest- und Recherchekollektivs Busters.
Entstanden waren Bilder und Filme bei einer Kundgebung vor der Innenstadtwache in der Julius-Voos-Gasse, wo etwa 40 Personen gegen Maßnahmen per Polizei demonstriert hatten, die am Vortag gegen „Kreide-Sprüher“ durchgeführt worden waren (wir berichteten). Der Anlass für die Demo im letzten Sommer war, dass mehrere linke und antifaschistische Aktivisten durchsucht wurden, ihre Straßenkreide beschlagnahmt, ihre Personalien aufgenommen und Gefährderansprachen durchgeführt wurden, auch bei Minderjährigen.
Instagram-Account „aus privatem Interesse beobachtet“?
Die Klage selbst kam wohl nur zu Stande, weil die Polizei die Instagram-Storys von Rose überwachten, nachdem er die Demo angemeldet hat. Die Social-Media-Abteilung der Polizei Münster habe seinen Instagram-Account offenbar aus privatem Interesse beobachtet, mutmaßen die Busters in ihrer Pressemeldung. Jedenfalls hätten Polizisten, die sich „in einem Video des brutalen Einsatzes wiedergefunden“ hatten, Anzeige erstattet.
„Ja, ich habe die Bilder und die Texte geschrieben und veröffentlicht“, sagte der angeklagte Isaak Rose in seiner Einlassung vor dem Amtsgericht Münster am Montag. „Zu dem Zeitpunkt als die Hundertschaft mit Knüppeln und Pfefferspray auf die Straße ging, machte ich einige Bilder. Es handelt sich hier um eine in Münster einmalige Situation. Eine Situation, die ich sowohl als angehender Jurist als auch als Journalist ohne Zweifel als aktuelles Zeitgeschehen einordne.“ So würden es offensichtlich auch andere Medien wie die Westfälischen Nachrichten sehen, die „wie selbstverständlich auch Aufnahmen von Polizist*innen unzensiert veröffentlicht“.
Zum Einsatz von Straßenkreide habe er sich unter anderem mit dem Leiter des Ordnungsamtes, Norbert Vechtel, getroffen, der ihm versicherte, dass Straßenkreide in Münster explizit kein Problem sei und keine Ordnungswidrigkeit darstelle. Dennoch hätte die Polizei die von ihm angemeldete Demonstration vor der Wache in der Innenstadt, bei der das Kreiden vor dem Polizeigebäude im Mittelpunkt stehen sollte, als „besonders schwierig und kaum durchführbar“ bezeichnet.
Eskalation wegen Straßenkreide

„Ich kam dem Verbot nach und machte den vielen Anwesenden, die explizit für das Kreiden gekommen waren, klar, dass die Polizei das nicht erlaube“, sagte Rose vor Gericht. „Nach einigen Redebeiträgen kam es dann trotzdem dazu, dass ein paar junge Leute auf die Straße kreideten. Der verantwortliche Verbindungsbeamte versuchte, das gewaltsam zu unterbinden, was die Situation eskalieren ließ.“ Die daraufhin aktivierte Hundertschaft sei innerhalb kürzester Zeit mit Pfefferspray und Knüppeln bewaffnet gekommen und habe mehrere Personen, darunter auch Minderjährige, gewaltsam aus der Menge gezogen oder zu Boden gebracht. Eine Person wurde von einem Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen, sodass sie von einem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht werden musste.
Rose schloss seine Einlassung damit ab, dass er es als Einschüchterung wahrgenommen hat, dass die Social Media-Abteilung mit dem offiziellen Account der Polizei Münster seine Instagram-Storys beobachtet habe: „Es wurde konkret nach mir gesucht, es ist offensichtlich ein großes Thema in der Behörde und am Ende waren ausgerechnet meine Instagramstory-Postings dann das, was Beamte hier für sinnvoll hielten, anzuzeigen. Statt Selbstreflexion, Einsicht und Besserung, wird so versucht, das polizeiliche Handeln zu immunisieren. Denn wenn ich ein Straftäter bin, sind meine Aktionen weniger wert, meine Position diskreditiert und das mutmaßlich rechtswidrige Handeln der Polizei im Hintergrund. Wer das nicht sieht, verkennt die Realität.“
Die Linke kritisieren Einschüchterungsstrategie der Polizei
Patricia Niehaus, Kreissprecherin der Linken Münster, erklärt dazu: „Das Gerichtsverfahren gegen den Journalisten fügt sich ein in ein Gesamtbild von Willkür und Einschüchterungsversuchen seitens der Polizei gegen linke und antifaschistische Aktivist*innen, die im Sommer eskaliert ist. So hat die Polizei erst versucht, die sie kritisierende Demo zu verhindern und dann unmittelbar vor der Demo das Verwenden von Straßenkreide untersagt, ohne eine stichhaltige Begründung hierfür nennen zu können. Während der Demo gipfelte die Willkür und die Einschüchterungsversuche der Polizei sogar in körperlichen Angriffen auf Aktivist*innen durch einzelne Polizeibeamte.“
Theo Schütz, Mitglied des Kreisvorstands der Linken Münster, ergänzt: „Statt Selbstreflexion, Einsicht und Besserung versucht die Polizei nun mit Klagen weiterhin durch Einschüchterung die Kritik an ihrem Fehlverhalten zu ersticken.“
„Ein Erfolg für die Meinungsfreiheit“
„Mit diesem Urteil musste die Polizei eine herbe Niederlage einstecken“, meint Melanie Hirsch vom Protest- und Recherchekollektiv Busters. „Wir beobachten immer wieder, wie in Münster linke Aktivist*innen und Journalist*innen von der Polizei durch Maßnahmen wie sogenannte „Gefährderansprachen“, offensichtlich unbegründete Strafanzeigen oder Personalienfeststellungen auf Versammlungen eingeschüchtert werden. Zu einer Verurteilung führt das nur selten, aber der Druck durch laufende Verfahren und die laufende Beobachtung durch die Polizei hat häufig zur Folge, dass sich Menschen nicht mehr trauen, politisch aktiv zu sein und ihre Meinung kundzutun. Dieses Vorgehen hat bei der Polizei System, Kritik am eigenen Vorgehen wird hier wohl nicht gern gesehen.“

Die VVN-BdA bedauert, dass „eine offenbar politisch motivierte Staatsanwaltschaft und Polizei“ es überhaupt zu einem Verfahren kommen ließen. Anstatt die Polizeigewalt aufzuarbeiten, die sich insbesondere gegen junge Menschen richtete, wurde versucht, diejenigen vor Gericht zu stellen, die auf diese Missstände aufmerksam machten. So kommentierte Detlef Lorber vom Vorstand der VVN-BdA Münster: „Wir möchten mit unserer Arbeit besonders auch junge Menschen dazu motivieren, gegen den Faschismus zu kämpfen. Wenn junge Menschen dann gegen Nazis mit Kreide auf die Straße sprayen, darf der Staat sie nicht einschüchtern. Gerade in dieser schweren Zeit braucht es eine neue Generation von Antifaschist*innen. ‚Aufzeigen, was ist‘, darf niemals zu staatlichen Repressionen führen. Der Freispruch ist ein wichtiger Sieg für unseren antifaschistischen Protest. Gegenöffentlichkeit bleibt wichtig und ist absolut elementar.“
Abschließend wollen wir hier noch den bundesweit bekannten Anwalt Wilhelm Achelpöhler zitieren, der den Angeklagten vertreten hat: „Die Polizei wollte offenbar verhindern, dass Bilder ihres breit diskutierten und selbst in der Lokalpresse kritisierten Einsatzes veröffentlicht werden. Insofern ist der Freispruch nicht nur ein Erfolg für den Angeklagten, sondern auch für die Meinungsfreiheit. Denn wer sich eine begründete Meinung bilden will, braucht Fakten und eben auch Bilder.“
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