
Weil eine vorgeschriebene Bekanntmachung im Amtsblatt fehlte, muss der Rat den Doppelhaushalt 2026/27 am 20. Mai noch einmal beschließen. Die Frist für Einwendungen wurde bis zum 15. Mai verlängert. Während die CDU von einem schweren handwerklichen Fehler und einem Führungs- und Organisationsversagen spricht, mahnt die Linksfraktion, den Vorgang nicht zu skandalisieren.
Der Rat der Stadt Münster muss den Beschluss zum Doppelhaushalt 2026/2027 wiederholen. Grund ist ein formaler Fehler im Verfahren: Bei der Entscheidung am 25. März 2026 fehlte die vorgeschriebene Bekanntmachung im Amtsblatt, in der auch eine Frist für Anregungen und Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern genannt werden muss. Das soll nun in der Ausgabe des Amtsblatts vom 30. April nachgeholt werden, der erneute Ratsbeschluss ist für die Sitzung am 20. Mai geplant.
Frist für Einwendungen verlängert
Wie die Stadt Münster am Mittwochabend in einer Medienmitteilung erklärte, verlängert sich dadurch auch die Einwendungsfrist gegen den Entwurf der Haushaltssatzung. Einwohnerinnen und Einwohner sowie Abgabenpflichtige können demnach bis zum 15. Mai 2026, 12 Uhr, Einwendungen erheben. Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 soll ab dem 1. Mai bis voraussichtlich zum 20. Mai im Internet sowie während der Dienststunden im Amt für Finanzen und Beteiligungen an der Klemensstraße einsehbar sein.
Stadt rechnet mit zügiger Genehmigung
Oberbürgermeister Tilman Fuchs und Stadtdirektorin Christine Zeller bedauern den zusätzlichen Aufwand. „Den damit verbundenen Aufwand bedauern wir außerordentlich. Wir sind jedoch sicher, dass im Sinne eines rechtmäßigen Haushaltsbeschlusses der formale Fehler nur durch diesen Weg zu korrigieren ist“, heißt es in ihrer gemeinsamen Erklärung. Das Vorgehen sei mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Nach der erneuten Abstimmung rechnet die Verwaltung mit einem zügigen Abschluss des Genehmigungsverfahrens und einer zeitnahen Inkraftsetzung des Haushalts.
CDU fordert Konsequenzen
Kritik kommt von der CDU-Ratsfraktion. Fraktionschef Stefan Weber sprach von „kein Hochamt der Professionalität“ und bemängelte, dass der Haushalt „aufgrund eines Kommunikationsfehlers der Stadtverwaltung nicht rechtmäßig zustande gekommen“ sei. Aus seiner Sicht stehe der Vorgang für ein wiederkehrendes Problem: „Großartige Ankündigungen, schwierige Finanzlage, hohe Erwartungen. Aber bei Umsetzung, Kontrolle und Verlässlichkeit hakt es gewaltig. Das ist kein Ausrutscher, sondern ein Führungs- und Organisationsversagen.“ Gerade beim Doppelhaushalt 2026/27 werde deutlich: „Ein elementarer Verfahrensschritt ist nicht rechtssicher erledigt worden.“ Weber warnte vor Folgen, weil der Haushalt voraussichtlich nicht vor Juni Rechtskraft erlange. „Das bedeutet für Vereine, Träger, Schulen, Kultur, Sport und viele Projekte neue Unsicherheit. Münster kann sich solche handwerklichen Fehler gerade jetzt nicht leisten“, sagte er.
Der finanzpolitische CDU-Sprecher Mathias Kersting fordert Konsequenzen und verweist auf organisatorische Maßnahmen: „Ein solcher Fehler darf sich nicht wiederholen. Wir brauchen verbindliche interne Kontrollmechanismen, ein konsequentes Vier-Augen-Prinzip bei allen rechtlich relevanten Verfahrensschritten und klare Verantwortlichkeiten.“ Das sei „keine Formalie, sondern Voraussetzung für Vertrauen und Handlungsfähigkeit“.
Linke warnt vor Skandalisierung
Die Linksfraktion mahnt hingegen, den Vorgang nicht parteipolitisch auszuschlachten. Fraktionssprecherin Katja Martinewski sagte: „Menschen machen Fehler und wir sind nicht in die Politik gegangen, um uns mit unwesentlichen Formfehlern zu beschäftigen. Wir machen inhaltliche Politik, weil wir Veränderung wollen, und nicht, weil wir Paragraphenreiter*innen sind, die sich mit unabsichtlichen Fehlern anderer profilieren wollen.“
Ratsfrau Lara Bösche verband die Debatte mit Forderungen nach Änderungen am Haushalt: „Wir stehen für eine faire Fehlerkultur. Wenn die Koalition die Gelegenheit nutzen möchte: Wir stehen natürlich nach wie vor zur Verfügung, den Haushalt zu verbessern. Wir denken da an die Themen Gewerbesteuer, KiTa-Schließungen und Einsparungen im Kulturbereich wie zuletzt beim Theater Titanick. Vielleicht geschieht ja ein Wunder und am Ende gibt es zur Überraschung aller nun doch einen sozial gerechten Haushalt.“
Fraktionssprecher Baas Nahrwold betonte, der Formfehler sei kurzfristig zu beheben, grundlegende Streitpunkte blieben jedoch bestehen: „‚Nicht ausschlachten‘ heißt nicht, die Klappe zu halten. Der Formfehler ist über Nacht reparabel. Die strukturellen Fehler, wie die Hebesatz-Logik von CDUFDP und der Sozialraum auf Sparkurs, sind es nicht. Über die reden wir gerne, sobald der Haushalt wieder steht.“
Koalition aus Grünen, SPD und Volt: Situation „ärgerlich“
(Update, 20:00 Uhr) – Am späten Nachmittag hat sich auch die Koalition aus Grünen, SPD und Volt hierzu geäußert. Dass der Doppelhaushalt erneut vom Rat verabschiedet werden müsse, sei „ärgerlich“, man werde „dem Haushalt in der Folge aber ohne jede Änderung erneut zustimmen“.
Hierzu erklären Andrea Blome, Albert Wenzel, Lia Kirsch und Maren Berkenheide, Sprecher*innen bzw. Vorsitzende der Koalitionsfraktionen: „Menschen machen Fehler und in komplexen Organisationen passieren Formfehler – wichtig ist, deren Folgen schnell und effizient zu begrenzen. Unsere Koalition steht für Verlässlichkeit. Wir unterstützen deshalb das Vorhaben der Verwaltung, den Formfehler schnell zu korrigieren und den Haushalt in unveränderter Form erneut zu beschließen. Wir haben den Haushalt in intensiven Gesprächen politisch diskutiert und wichtige Bausteine für eine zukunftsfähige Stadt darin verankert.“
Nach dem Kenntnisstand der Koalition seien alle im Haushalt enthaltenen Zahlen und Berechnungen korrekt. Deshalb solle es nun eine schnelle Verabschiedung im Rat geben, damit die mit dem Etat verbundenen politischen Projekte und Initiativen möglichst bald starten können.
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Fehlende / unpünktliche Bekanntgabe von Informations- oder Beteiligungsrechten am Haushalt für Münsteraner und ihre Gäste …
Sehe ich etwas falsch? Die Einhaltung von Fristen, die für die Rechte-Wahrung der Menschen in Münster mit Formvorschriften geregelt sind, ist Grundlage aller demokratischen Mitwirkungs-, Einwendungs-, Anhörungs- Wahl- Rechte, die sonst blockiert, mindestens verzögert werden. Bevor die Fristen laufen, ist ja mangels deren Kenntnis noch gar nicht klar, wie die Betroffenen, die erst duch die Formvorschriften für die Bekanntgabe des Laufs von Fristen von ihren Beteiligungsmöglichkeiten am Haushalts-Verfahren erfahren, ihre Beteiligungsrechte ausüben und welche Konsequenzen das für den Haushalt hat. Hier geht es u. a. um die Bekanntgabe des Haushalts und seine meist belastenden Rechtsfolgen für das Wahlvolk und alle anderen Bürger und Menschenrechtsinhaber, wie Migranten und Zugereiste jedes Status in Münster. Offenbar ist der gravierende Fehler der Nichtbekanntgabe von Rechten an die Münsteraner erst durch die Bezirksregierung bekannt geworden und dann beruft man sich auf Schreibkräfte im Büro als Verursacher und erklärt Formvorschriften für nachholbar, Das wäre beinahe ohne ie Rüge der Bezirksregierung ja gar nicht geschehen und die o. g. Betroffenen hätten ihre befristeten und u. U. verfristeten materiellen Rechte gar nicht erfahren und wahrnehmen können, Klageverfahren, die noch von alten Vorschriften ausgehen, werden ohne die neuen Regelungen bestandskräftig und schon umgesetzt, was zu hohen Schäden führen kann, wenn nachträglich Anpassungen erfolgen müssen oder günstiger wären als die alten Vorschriften, um nur ein Beispiel für Schäden durch unpünktliche oder unterlassene Bekanntgaben von neuen Vorschriften und deren Inkrafttreten und Geltungsumfang anzuführen. ….Ohne die Wahrung von Form- und Fristvorschriften für die Bekanntgabe von Rechten handeln Autokraten, um eigenmächtig entscheiden, handeln und u. U. schädigen zu können, ohne das lästige Wahlvolk und andere lästige Interessierte und Betroffene über sie bindende Regelungen zu informieren und daran zu beteiligen sondern um besser ohne sie entscheiden und handeln zu können. Sehe ich die Probleme überzeichnet? Jede Regelung setzt für demokratische Abstimmungen und Mitwirkungsrechte, Anhörungsrechte u. a. Beteiligungrechte Formalien und Fristen voraus. Die Ratsparteien sehen das anders, tun sie das auch, wenn sie nicht die Regierenden wären sondern nur Betroffene, die ahnungslos gestellt werden?