Am Freitagnachmittag nahmen rund 400 Menschen an einer Demonstration des „Münsteraner Aktionsbündnis gegen das Polizeigesetz“ teil. Sie bezogen damit Stellung gegen den aktuellen Änderungsentwurf des neuen Polizeigesetzes in NRW, der weiterhin weitgehende Eingriffe in die Grundrechte vorsieht.
Mit lauten Sprechchören und unter Begleitung von Trommeln zogen die Versammlungsteilnehmer durch die Innenstadt. „Das Gesetz gibt der Polizei mehr Handlungsspielraum und schränkt damit die Gewaltenteilung ein, eine der Grundlagen unserer Demokratie“, sagte eine Teilnehmerin und äußerte große Bedenken zu dem neuen Gesetzesentwurf. Nicht nur in den Händen extrem rechter Politiker könne dieses Gesetz großes Unheil anrichten. Schon jetzt bedeutet das Gesetz massive Einschränkungen für Personengruppen, die vermeintlich aus der gesellschaftlichen Norm fallen. Eine Gruppe hielt ein Banner, das warnte: „Alle meine Freunde sind Verdächtige!“
Der neue Gesetzesentwurf, der nach großen Protesten im Juli diesen Jahres überarbeitet wurde, beinhaltet unter anderem, dass Menschen ohne konkreten Verdacht angehalten, durchsucht und bis zu einer Woche in „Präventivgewahrsam“ genommen oder mit Hausarrest belegt werden können. Auch die sozialen Kontakte von Personen, die verdächtigt werden eine Straftat zu planen, sollen überwacht, ihre Smartphones gehackt und Nachrichten z. B. über Whatsapp mitgelesen werden dürfen.
Anfang der Woche fand im Innenausschuss eine Anhörung zum aktuellen Änderungsvorschlag statt. Dabei äußerte unter anderem die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Bedenken zum Strafenkatalog „terroristische Straftaten“: „Wir befürchten weiterhin eine Gefahr von unverhältnismäßigen Eingriffen in die bürgerlichen Grundrechte“, heißt es in einer entsprechenden Stellungnahme der Gewerkschaft.
Bürger aus Münster können ihre Bedenken zum neuen Polizeigesetz direkt oder über abgeordnetenwatch.de an die aus Münster gewählten Mitglieder des Landtags richten: Stefan Nacke (CDU), Josefine Paul (Grüne) und Simone Wendland (CDU). Die finale Abstimmung über den Änderungsantrag soll in der Plenarsitzung des Landtags am 13. Dezember stattfinden.
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