Corona-Infektion in Schule oder Kita? Städtisches Gesundheitsamt klärt auf, was in einem solchen Fall passiert

Wann gibt es für wen Quarantäne? (Symbolbild: Polina Tankilevitch / Pexels)
Wann gibt es für wen Quarantäne? (Symbolbild: Polina Tankilevitch / Pexels)

Immer wieder kommt die Frage auf, welche Mechanismen greifen, wenn es in der Stadt Münster einen Infektionsfall an einer Schule oder einer Kita gibt. Das Gesundheitsamt klärte jetzt auf, was passiert, um etwaige Infektions- und Quarantänefälle schnell bearbeiten und so auch ein Infektionsrisiko in den Einrichtungen minimieren zu können.

Nach einer Infektionsmeldung erfolgt in der Regel eine zeitnahe Rücksprache zwischen der betroffenen Einrichtung und einer Ärztin des städtischen Gesundheitsamtes „zur genauen Sondierung und Einschätzung des Geschehens“, wie es in einer Medienmitteilung dazu heißt. Die Leitung der Kita oder Schule erhalte dann eine Mail des Gesundheitsamtes – versehen mit der Bitte, diese schnellstmöglich an die Sorgeberechtigten weiterzuleiten. In dieser Mail sind alle wesentlichen Informationen enthalten, inklusive des Zeitraumes der für die jeweiligen Kinder und Jugendlichen erforderlichen Quarantäne. Die endgültige Ordnungsverfügung wird dann mit entsprechend zeitlicher Verzögerung über das Ordnungsamt per Post zugestellt.

Eine pauschal festgelegte Quarantäne-Regelung gebe es wegen der unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Einrichtungen nicht. Aktuell wird in Grundschulen und Kitas bei einer Infektion die gesamte Klasse in Quarantäne versetzt, in den weiterführenden Schulen nur die nächsten Kontakte der betroffenen Person. Kinder müssen in Quarantäne, wenn sie engen Kontakt zu einer Person mit positivem Corona-Test hatten. Ob es dabei zu einer Ansteckung kam, ist nicht sogleich mit 100-prozentiger Sicherheit zu bestimmen. Vom Kontakt bis zum Ausbruch können viele Tage vergehen. So muss das Kind für 14 Tage zu Hause bleiben und den Kontakt zu anderen Personen möglichst vermeiden, sicher aber minimieren. Alle anderen Personen des Haushaltes dürfen ihrer üblichen Beschäftigung nachgehen.

Die bekannten Hygieneregeln sollten von allen Familienangehörigen eingehalten werden. Sollten sich Krankheitssymptome (z. B. Husten, Halsschmerzen, Geruchs- oder Geschmacksverlust, Kurzatmigkeit) oder Fieber entwickeln, wird telefonisch die Haus- oder Kinderarztpraxis kontaktiert. Wird bei einem Familienmitglied wegen Krankheitssymptomen ein Corona-Test durchgeführt, sollten direkte Angehörige keine Gemeinschaftseinrichtungen mehr besuchen und möglichst zu Hause bleiben, bis das Ergebnis vorliegt.

Weitere Informationen und Hilfe gibt es auch über die städtische Corona-Hotline unter Tel. 0251/492-1077 und die kostenfreie Notdienstnummer der Kassenärztlichen Vereinigungen unter Tel. 116117.

Mehr zum Thema im Stadtportal: www.muenster.de/corona

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