
Die Staatsanwaltschaft Münster teilte heute mit, dass sie gegen einen 27jährigen Mann aus Münster Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben hat, der als Krankenpfleger im Clemenshospital in Münster tätig war.
In diesem Krankenhaus wurde seit Anfang Juni 2023 ein damals 91-jähriger Patient behandelt, der an einer schweren Krebserkrankung im Endstadium litt. Mit Zustimmung dieses sterbewilligen Patienten und dessen Angehöriger war die Behandlung auf palliative Linderung ausgerichtet. Die Staatsanwaltschaft beschreibt in ihrer Pressemeldung genau, was ihm dafür verschrieben worden ist: „Wegen der zunehmenden Schmerzen erhielt der Patient ärztlich verordnet ab dem 25.06.2023 als Injektion 6 Milligramm Morphin bis zu sechsmal täglich; ab dem 29.06.2023 wurden dem Patienten täglich viermal 2 Milligramm Morphin und bei Bedarf bis zu sechsmal täglich 5 Milligramm Morphin als Injektion verordnet“. Die Ärzte sahen Ende Juni 2023 die Lebenserwartung des 91-Jährigen bei höchstens einer Woche.
Der Angeschuldigte versah am 01.07.2023 seinen Dienst auf der Station, auf der der 91 Jahre alte Patient behandelt wurde. Dem Angeschuldigte waren die Schwere der Erkrankung sowie der schlechte Gesundheitszustand des Patienten bekannt und der unmittelbar begonnene Sterbeprozess sichtbar. Der Angeschuldigte soll in dieser Situation und ohne eine Rücksprache mit einem behandelnden Arzt den Entschluss gefasst haben, dem Patienten einer Überdosis Morphin zu verabreichen, um ihn damit zu töten und letztlich den Mann von seinen Leiden zu erlösen – so stellt es jedenfalls die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift dar.
„Unberechtig Morphin aus dem Betäubungsmittelschrank entnommen“
Zur Umsetzung dieses Entschlusses soll der Angeschuldigte aus dem „Betäubungsmittelschrank“ des Stationszimmers unberechtigt eine Flasche mit 50 Milligramm Morphin entnommen haben. Um diese Entnahme zu verheimlichen, soll er in dem „Betäubungsmittelbuch“ der Station eine handschriftliche Eintragung zu einem anderen Patienten dahingehend abgeändert haben, dass er die Angabe zu einer entnommenen Flasche Morphin mit 50 Milligramm mit einer handschriftlichen „2“ überschrieb.
„Sodann soll der Angeschuldigte dem 91-jährigen Patienten – mangels ärztlicher Verordnung unberechtigt – Morphin in zwei Dosen (gegen 17:30 Uhr 50 Milligramm Morphin durch Injektion und gegen 18.00 Uhr weiter 10 Milligramm Morphin intravenös) verabreicht haben“, heißt es weiter in Anklageschrift. Nach Bewertung der Staatsanwaltschaft soll der Angeschuldigte gewusst haben, dass die empfohlene maximale Gabe an Morphin durch sein Handeln deutlich überschritten und medizinisch nicht indiziert gewesen war. Er habe vielmehr den zeitnahen Tod des geschädigten Patienten beabsichtigt.
Der Angeschuldigte beendete seine Spätschicht gegen 20:45 Uhr, ohne zuvor Ärzte auf die vorgeworfene überdosierte Morphingabe hinzuwiesen. Der Geschädigte verstarb am 02.07.2023 um 0:40 Uhr. Es konnte jedoch durch die umfangreichen und zeitintensiven rechtsmedizinischen Untersuchungen im Ermittlungsverfahren nicht festgestellt werden, ob der 91 Jahre alt gewordene Patient aufgrund der Krebserkrankung oder aber der Morphingabe verstorben ist. Vor diesem Hintergrund bewertet die Staatsanwaltschaft das angeklagte Geschehen daher als versuchten Totschlag.
Angeschuldigter nicht mehr als Krankenpfleger tätig
Der Angeschuldigte, der nicht mehr als Krankenpfleger tätig und nicht vorbestraft ist, war zunächst aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Münster erwirkten Haftbefehls am 20.02.2025 festgenommen worden. „Dieser Haftbefehl ist am Tag der Festnahme außer Vollzug gesetzt worden. Der Angeschuldigte hatte sich bei der Verkündung des Haftbefehls hinsichtlich des objektiven Tatgeschehens im Wesentlichen geständig eingelassen“, meldet die Staatsanwaltschaft. Der Angeschuldigte habe zu seiner Motivation angegeben, dass er den Patienten nicht habe töten wollen. Vielmehr habe er das Morphin verabreicht, um die Schmerzen zu lindern.
Der Angeschuldigte war seit dem Jahr 2021 und bis zu einem – nach Bekanntwerden der verfahrensgegenständlichen Vorwürfe geschlossenen – Aufhebungsvertrag als Gesundheits- und Krankenpfleger im Clemenshospital tätig. Die Staatsanwaltschaft betont, dass sich bei den Ermittlungen keine Anhaltspunkte dafür ergeben haben, dass der Angeschuldigte auch bei anderen Patienten ähnlich wie in diesem Fall vorgeworfen gehandelt hat. Gegen ihn wird nun Anklage wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit Urkundenfälschung, gefährlicher Körperverletzung sowie Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Münster erhoben.
Das Landgericht hat über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahren zu entscheiden. Es wird dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den Angeschuldigten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.
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