Alkoholverbot im Hauptbahnhof Münster Weitere NRW-Bahnhöfe betroffen / Schwerpunktkontrollen ab des Monats

Das Alkoholverbot umfasst den kompletten Bahnhofsbereich einschließlich aller Zuwege. (Foto: Ralf Clausen)
Das Alkoholverbot umfasst den kompletten Bahnhofsbereich einschließlich aller Zuwege. (Foto: Ralf Clausen)

Am Hauptbahnhof Münster gilt seit gestern (26. Mai 2026), ein Alkoholkonsumverbot. Damit weitet die Deutsche Bahn die Regelung auf weitere, ausgewählte Bahnhöfe in Nordrhein-Westfalen aus. Neben Münster sind die Hauptbahnhöfe in Bonn, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Dortmund betroffen. Am Kölner Hauptbahnhof gilt ein entsprechendes Verbot bereits seit Anfang April.

Untersagt sind das Trinken von Alkohol im Bahnhof sowie das Mitführen alkoholischer Getränke, wenn diese zum Konsum im Bahnhof bestimmt sind. Das Verbot umfasst den gesamten Bahnhofsbereich einschließlich aller Zuwege und der Bahnsteige. Erlaubt bleibt demnach, alkoholische Getränke verschlossen zu transportieren, etwa nach einem Einkauf. Auch in den Restaurants im Bahnhof darf weiterhin Alkohol konsumiert werden. Die Deutsche Bahn begründet die Ausweitung mit Rückmeldungen von Reisenden, Besuchenden sowie Mitarbeitenden der DB und ihrer Partner, die sich ein ruhigeres und sichereres Umfeld wünschen, wie es in einer entsprechenden Mitteilung heißt.

Bahn will „mit Augenmaß“ vorgehen

Durchgesetzt werden soll die Regelung im Rahmen des Hausrechts. Die Deutsche Bahn kündigt an, dabei „mit Augenmaß“ vorzugehen. Zunächst sollen Mitarbeitende der DB über die geänderte Hausordnung informieren, zudem sind Durchsagen und Aushänge in den Bahnhöfen vorgesehen. Bei Verstößen kann es zu einem Platzverweis kommen, in Wiederholungsfällen auch zu einem Hausverbot. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit der Bundespolizei. Im Rahmen von Schwerpunktkontrollen in den Bahnhöfen soll Ende Mai zudem verstärkt auf das Alkoholkonsumverbot hingewiesen werden.

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