Ab 3.6. keine Maskenpflicht in der Innenstadt Masken weiter Pflicht auf Wochenmarkt, Straßen am Hauptbahnhof und in Warteschlangen vor Geschäften / Land NRW verheißt weitere Lockerungen

Ab Fronleichnam (3. Juni) ist die Maskenpflicht in der Innenstadt aufgehoben, das Land NRW verheißt weitere Lockerungen. (Foto: Thomas Hölscher)

Die Bürgerinnen und Bürger Münsters profitieren von weiteren Lockerungen im Stadtleben. So verzichtet die Stadt Münster ab Fronleichnam (3. Juni) auf die Maskenpflicht in der Innenstadt. Der Krisenstab der Stadt hat in seiner heutigen Sitzung die seit dem 26. Oktober letzten Jahres geltende Verfügung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung aufgehoben. Betroffen von dieser Änderung sind zahlreiche Straßen insbesondere im Bereich der Fußgängerzonen. Inzwischen verheißt das Land NRW noch viel weiter greifende Lockerungen.

Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer begründet den Verzicht auf die Maskenpflicht in der Innenstadt mit dem dauerhaft niedrigen Inzidenzwert. „Mit dieser Entscheidung folgen wir der sehr guten Infektionsentwicklung der vergangenen Wochen. Eine Beibehaltung der Maskenpflicht wäre nicht verhältnismäßig. Dieser Moment bietet den Anlass, den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt zu danken für die fast siebenmonatige Befolgung dieser Regel. Sie hat uns gut durch zwei Coronawellen begleitet.“

Vorläufig bestehen bleibt die Maskenpflicht im öffentlichen Raum am Hauptbahnhof entlang der Bahnhofstraße sowie – aufgrund einer Landesregel – auf dem Wochenmarkt. Krisenstabsleiter Heuer dazu: „Auch diese Regelungen werden bald auf den Prüfstand gestellt. Am Bahnhof bleibt es zunächst bei der Maskenpflicht aufgrund der zeitweise hohen Personenzahl, die dort dichtgedrängt an den Haltestellen wartet.“ Auch in Warteschlangen vor Geschäften oder Einrichtungen muss entsprechend der Coronaschutzverordnung NRW weiterhin eine Maske getragen werden.

Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) erhobenen Infektionszahlen in Münster sind dauerhaft weit unter dem Grenzwert von 50 je 100.000 Einwohner. Aktuell liegt der Wert bei 15,5. Damit kommen für Münster auch die heute von der Landesregierung angekündigten Lockerungen in Frage, die schon ab kommenden Freitag (28. Mai) für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 35 oder weniger gelten sollen. Demnach sind dann Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten oder für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten, aber auch Veranstaltungen für Theater, Oper und Kinos außen und innen mit bis zu 1.000 Personen mit Sitzplan und Test (Sitzordnung nach Schachtbrettmuster) und Clubs und Diskotheken können dann immerhin ihre Außenbereiche für bis zu 100 Personen mit Test öffnen. Ab September sollen dann schließlich Sportfeste, Jahrmärkte und Musikfestivals möglich sein. Was das im Einzelnen für uns in Münster bedeutet und wie es hier umgesetzt werden kann, das erfahren wir sicher in den nächsten Tagen noch genauer.

Alle Informationen und aktuellen Regelungen findet ihr auch auf der städtischen Webseite www.muenster.de/corona.

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