3G-Regelung in städtischen Dienstgebäuden Maskenpflicht gilt weiterhin

In allen städtischen Dienstgebäuden - wie hier dem Stadthaus I - gilt ab Montag auch für Besucher die 3G-Regelung. (Archivbild: Thomas Hölscher)
In allen städtischen Dienstgebäuden – wie hier dem Stadthaus I – gilt ab Montag auch für Besucher die 3G-Regelung. (Archivbild: Thomas Hölscher)

In allen städtischen Dienstgebäuden gilt ab dem kommenden Montag, 20. Dezember, auch für Besucherinnen und Besucher eine 3G-Regelung. Mit der vom Krisenstab empfohlenen Regel verfolgt die Stadt das Ziel, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen und den Dienstbetrieb dauerhaft zu sichern. Schon seit Ende November gilt gemäß Infektionsschutzgesetz 3G am Arbeitsplatz, sprich: Die Arbeitsstätte darf nur von Beschäftigten betreten werden, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

In weiten Teilen des Einzelhandels wurde bereits die verschärfte 2G-Regelung für Besucherinnen und Besucher umgesetzt – dabei werde „3G als Mindestmaßstab in der Bevölkerung nahezu flächendeckend akzeptiert“, so Mario Huslage, Leiter des münsterschen Personal- und Organisationsamtes. Die Stadt vereinheitlicht somit das Regelwerk für Mitarbeitende wie auch Gäste in den städtischen Dienstgebäuden.

In der Umsetzung bedeutet dies für Besucherinnen und Besucher, dass sie Gebäude wie beispielsweise die Stadthäuser oder Bürgerbüros nur noch betreten dürfen, wenn sie einen Immunitätsnachweis oder einen Negativtest (via PCR maximal 48 Stunden alt, Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden) vorlegen können. Diese werden stichprobenartig von Kräften des Sicherheitsdienstes oder Mitarbeitenden kontrolliert.

Darüber hinaus gilt auch weiterhin die Maskenpflicht in den städtischen Gebäuden. Soweit Personen mit ärztlichem Attest von der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske befreit sind, muss hierzu ein Nachweis vorgelegt werden. Sämtliche weiteren Hygienevorschriften, Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln sind durchgängig einzuhalten. Personen, die keinen 3G-Nachweis erbringen, können ihre Anliegen bei der Stadt auf postalischem Weg, per E-Mail, telefonisch oder online erledigen.

„Die Gesundheit unserer Mitarbeitenden hat höchste Priorität – denn nur mit einer arbeitsfähigen Verwaltung können wir auch weiterhin alle Dienste für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt gewährleisten“, so Oberbürgermeister Markus Lewe, der die Verfügung am Freitag (17. Dezember) auf den Weg gebracht hat.

Ein Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert