Metropolis-Mieten: Notfalls per Gericht

Bei den Mieten im Metropolis-Hochhaus will die Stadt notfalls die Gerichte einschalten. (Foto: nn)
Bei den Mieten im Metropolis-Hochhaus will die Stadt notfalls die Gerichte einschalten. (Foto: nn)

Mit Nachdruck fordert die Stadt vom Metropolis-Vertragspartner die Einhaltung des Vertrags ein und wird dies auch mit rechtlichen Mitteln sicherstellen. Das teilte die Stadtverwaltung am Nachmittag in einer Presseerklärung mit. 

Falls erforderlich, werde die Stadt kurzfristig vor Gericht die nötigen Anträge stellen, wie Oberbürgermeister Markus Lewe deutlich macht. Dabei kann sie sich auf das in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten einer Münsteraner Kanzlei stützen, das seit gestern vorliegt.

Darin empfehlen die Anwälte, vom Metropolis-Vertragspartner Andreas Deilmann unter Setzung einer sehr kurzen Frist den Nachweis zu verlangen, dass er tatsächlich seinen Verpflichtungen nachgekommen ist bzw. nachkommt, 25% der Nettowohnfläche für 8,50 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter an „Endmieter“ zu vermieten. Falls diese Auskunft nicht so erteilt wird, dass ein Vertragsverstoß rechtssicher ausgeschlossen werden kann, empfiehlt die Kanzlei, beim Verwaltungsgericht unverzüglich eine einstweilige Verfügung zur Sicherung der Vertragserfüllung zu beantragen.

Parallel dazu soll das Hauptsacheverfahren eingeleitet werden, um die Ansprüche der Stadt aus dem geschlossenen Vertrag durchzusetzen. „Die Stadtverwaltung wird nach diesen Empfehlungen verfahren, damit die vom Rat beschlossenen und im Durchführungsvertrag unmissverständlich fixierten Vorgaben eingehalten und umgesetzt werden“, versichert Oberbürgermeister Lewe.

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